Hinweise von Heimatministerin und Petitionsausschuss:
Müssen doch mehr als 200 Gaslaternen bleiben?
In den Stadtteilen Heerdt und Lörick wurden jetzt zügig die Gaslaternen abgerissen und durch Imitate mit LED-Beleuchtung ersetzt. Anschliessend folgen weitere Stadtteile im Süden, unter anderem Hassels und Benrath. Das Institut für Denkmalpflege und Denkmalschutz der Stadt Düsseldorf hat im März 2025 die endgültige denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss von rund 4.000 Gaslaternen erteilt. Vorausgegangen war im Dezember 2024 eine Blitzentscheidung von Heimatministerin Scharrenbach. Damit scheint der Weg frei für die im Ratsbeschluss vom 23.09.2023 beschlossene Vernichtung unseres Kulturdenkmals bis auf einen kleinen Rest von 200 Laternen im Hofgarten.
So ganz ist jedoch die Hürde „Denkmalschutz” noch nicht umschifft. Die jetzige Genehmigung ist nämlich unter der Voraussetzung erteilt worden, dass nach der ersten Abrissaktion noch rund 9.000 Gaslaternen vorhanden sein werden. Das Industriedenkmal Düsseldorfer Gasbeleuchtung würde also nicht völlig verschwinden. Wie die Entscheidung ausfallen wird, wenn auch für diese Laternen der Antrag zum Abriss gestellt wird, ist noch offen. Die Lage ist keineswegs so eindeutig, wie Oberbürgermeister Dr. Keller es im Vorfeld der Ratsentscheidung dargestellt hat. Er hatte in verschiedenen Gremien erklärt, der Denkmalschutz sei kein Problem.
Dem steht ein Passus in der Entscheidung der Ministerin im Weg. Sie schrieb: |
„Ich weise darauf hin, dass mit der Erlaubniserteilung über den weiteren Umgang mit dem Denkmal „Düsseldorfer Gasbeleuchtung" nicht entschieden worden ist.
Diesbezüglich ergeht bereits jetzt mein folgender Hinweis: Aufgrund der nationalen Bedeutung des Denkmals erweist es sich als geboten, eine umgehende kritische denkmalrechtliche und denkmalfachliche Revision des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung" durchzuführen, mit dem Vorsatz eine angemessene Vereinbarung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege mit den strategisch gesetzlichen Zielen zu erreichen.”
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Auch der Petitionsausschuss des Landtages weist in diese Richtung. Wir hatten ihn im November 2024 gemeinsam mit den Düsseldorfer Jonges, der AGD, dem RVDL, dib düsseldorf im blick und dem Industriehistoriker Prof. Dr. Horst A.Wessel angerufen.
Die Entscheidung zum Abriss liegt im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Deshalb wird kein Anlass gesehen, dem Ministerium rechtliche Maßnahmen dagegen zu empfehlen. In sachlicher Hinsicht hat sich der Ausschuss aber intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und macht deshalb eine Anmerkung, die auch in der Düsseldorfer Stadtverwaltung gehört werden sollte: |
„Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Erhaltungskosten für bloß wenige Gaslaternen steigen dürften, da die Beschaffung von Ersatzteilen erschwert wird und ein immer kleineres Betriebsnetz unterhalten werden müsste. Auch insoweit wird eine Prüfung erbeten, ob ein Gaslaternennetz erhalten werden kann, welches die finanziell und denkmalfachlich tragfähige Erhaltung eines Kernbestandes der Gaslaternen ermöglicht.”
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Bisher haben wir noch keine Informationen, ob und wie die Düsseldorfer Stadtverwaltung auf diese Einwände reagieren wird. Nach unseren Erfahrungen wird aber versucht werden, sie zu ignorieren. Hier können nur Nachfragen von Bürgern etwas bewegen.
Wem also an den restlichen 9.000 Gaslaternen etwas liegt, sollte Kommunalpolitiker darauf ansprechen, dass die Verwaltung drauf und dran ist, durch Untätigkeit Fakten zu schaffen. Über unsere gewählten Vertreter können wir mit Nachdruck darauf hinwirken, dass die Hinweise der Ministerin beachtet werden. Der aktuelle Chef der Stadtverwaltung hat nämlich kein Interesse daran.
Zur Erinnerung: Vor seiner Wahl im Jahr 2020 hatte Oberbürgermeister Dr. Keller erklärt, den Kompromiss zum Erhalt von 10.000 Gaslaternen nicht in Frage zu stellen. Gleiches ließ er auch noch nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs im November 2022 im ZDF verlauten. Wie es dann 2023 aussah, ist bekannt. |
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